Unbefristete Fischfangverbote im Landkreis-Prignitz




Stepenitz bei Wittenberge (sogenanntes RAW-Wehr)
Fischfangverbot beidseitig 50 m oberhalb und 50 m unterhalb des Wehres

Stepenitz bei Perleberg (sogenanntes Stadtmühlenwehr)
Das Fischfangverbot beginnt an der Gebäudekante (Rückfront Kaufhaus, ehemlas Timm / Sicht von der Hagenpromenade) und der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze (Holzzaun) und endet an der Spitze des Parkplatzes Wollweberstraße einschließlich Zufahrt Mühlengraben als Teil der Stepenitz und dem im rechten Winkel gegenüberliegenden Gewässerufer.

Stepenitz bei Perleberg (sogenannte Neue Mühle-Wehranlage)
Fischfangverbot vom Schwimmbalken oberhalb des Hochwasserwehres bis zum Einlauf des Umfluters (Mühlengraben) unterhalb der Stepenitzinsel bei Neue Mühle einschließlich des Altarmes zwischen Hochwasserwehr und Hauptwehr, des Umgehungsgerinnes selbst, des Grabens um die Stepenitzinsel und des Umfluters (Mühlengraben)

Stepenitz bei Perleberg (sogenanntes Rieseleiwehr)
Das Fischfangverbot gilt unbefristet, aber mit Widerrufsvorbehalt für den Teil des Stepenitzverlaufs vom Einlauf des linken Rieseleiumfluters oberhalb des Wehres bis zum Grabendüker des Wehres

Gnevsdorfer Vorfluter / Wehranlage Gnevsdorf
Siehe Gewässerverzeichnis P 04-01

Alte Elde Wehr bei Eldenburg
Fischfangverbot von 60 m oberhalb bis 50 m unterhalb des Wehres